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   VG Mainz, 15.07.2019 - 3 L 602/19.MZ   

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VG Mainz, 15.07.2019 - 3 L 602/19.MZ (https://dejure.org/2019,20708)
VG Mainz, Entscheidung vom 15.07.2019 - 3 L 602/19.MZ (https://dejure.org/2019,20708)
VG Mainz, Entscheidung vom 15. Juli 2019 - 3 L 602/19.MZ (https://dejure.org/2019,20708)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz PDF

    Brandschutz für Dachgeschosswohnung dringend erforderlich

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 15 Abs 4 BauO RP, § 34 Abs 11 S 3 BauO RP, § 34 Abs 9 BauO RP, § 59 Abs 1 S 1 BauO RP, § 85 Abs 1 BauO RP
    Anforderungen an einen ersten Rettungsweg in Gebäuden der Gebäudeklasse 5; Auswirkungen eines Kontaktaustausches auf die Jahresfrist des VwVfG RP § 48 Abs 4 S 1; Angebot geeigneter Alternativmaßnahmen

  • esovgrp.de

    LBauO § 15,LBauO § 15 Abs 4,LBauO § 34,LBauO § 34 Abs 9,LBauO § 34 Abs 11,LBauO § 59,LBauO § 59 Abs 1,LBauO § 59 Abs 1 S 1,LBauO § 85,LBauO § 85 Abs 1,VwGO § ... 80,VwGO § 80 Abs 5,VwGO § 80 Abs 5 S 1,VwVfG § 48,VwVfG § 48 Abs 1,VwVfG § 48 Abs 4,VwVfG § 48 Abs 4 S 1
    Alternativmaßnahme, Baurecht, Bestandsschutz, Brandschutz, Dachgeschoss, Dachschräge, erster Rettungsweg, Gebäudeklasse, Gebäudeklasse 5, Gefahr, Holztreppe, Maßnahme, nachträgliche Maßnahme, Rauchabzug, Rauchabzugsanlage, Rauchdichtigkeit, Rettungsweg, Rücknahme, ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein erster Rettungsweg: Eigentümer muss Rauchabzugseinrichtung einbauen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Brandschutz für Dachgeschosswohnung dringend erforderlich

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Brandschutz für Dachgeschosswohnung dringend erforderlich

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Zu Brandschutz verpflichtet - Feuerwehr und Bauaufsichtsbehörde fordern, eine Dachgeschosswohnung vorschriftsmäßig nachzurüsten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anordnung brandschutzrechtlicher Maßnahmen zur Ertüchtigung eines ersten Rettungswegs in Wohn- und Geschäftshäusern

  • datev.de (Pressemitteilung)

    Brandschutz für Dachgeschosswohnung dringend erforderlich

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bauaufsichtsbehörde darf sofortigen Brandschutz für Dachgeschosswohnung fordern - Geforderte Gebäudenachrüstung unumgänglich

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein erster (baulicher) Rettungsweg: Eigentümer muss Rauchabzugseinrichtung einbauen! (IBR 2019, 1151)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.2012 - 8 A 10875/12

    Beseitigung einer Fensteröffnung in einer Brandschutzwand

    Auszug aus VG Mainz, 15.07.2019 - 3 L 602/19
    aa) Die Bauaufsichtsbehörden werden auf der Grundlage von § 59 Abs. 1 Satz 1 LBauO nach der Art einer Generalklausel zum Erlass erforderlicher Maßnahmen ermächtigt (vgl. OVG RP, Urteil vom 12.12.2012 - 8 A 10875/12 -, BauR 2013, 760 und juris, Rn. 32).

    Insoweit obliegt im Übrigen dem Pflichtigen die Darlegungs- und Beweislast (vgl. OVG RP, Urteil vom 12.12.2012 - 8 A 10875/12 -, a.a.O. und juris, Rn. 39 f.).

    Dieser setzt nämlich eine bestandsgeschützte bauliche Anlage voraus, für die sich nachträgliche Anforderungen zur Abwehr konkreter Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere für Leben oder Gesundheit, als erforderlich erweisen (vgl. OVG RP, Urteil vom 12.12.2012 - 8 A 10875/12 -, a.a.O. und juris, Rn. 27 ff.; Beschluss vom 29.6.2004 - 8 A 10899/04 -, NVwZ-RR 2005, 318 und juris, Rn. 3).

    Zwar ist die Gefahrenschwelle der Vorschrift vorliegend als erreicht anzusehen, die bei der nachträglichen Anordnung von Brandschutzmaßnahmen nach allgemeiner Rechtsprechung nicht die Feststellung einer hohen Wahrscheinlichkeit für einen Schadenseintritt in absehbarer Zeit voraussetzt, sondern die fachkundige Feststellung, dass nach den örtlichen Gegebenheiten der Eintritt eines erheblichen Schadens nicht ganz unwahrscheinlich ist (vgl. OVG RP, Urteil vom 12.12.20112 - 8 A 10875/12 -, a.a.O. und juris, Rn. 30 m.w.N.; OVG Saarland, Beschluss vom 24.9.2018 - 2 B 211/18 -, a.a.O. und juris, Rn. 21).

    14 Allerdings spricht vieles dafür, dass das in Rede stehende Gebäude hinsichtlich brandschutzrechtlicher Anforderungen des Bauordnungsrechts keinen Bestandsschutz im Sinne von § 85 Abs. 1 LBauO genießt (vgl. dazu näher OVG RP, Urteil vom 12.12.2012 - 8 A 10875/12 -, a.a.O. und juris, Rn. 29).

  • OVG Saarland, 24.09.2018 - 2 B 211/18

    Nachträgliche Brandschutzanordnung bei Bestandsgebäude; Erforderlichkeit eines

    Auszug aus VG Mainz, 15.07.2019 - 3 L 602/19
    Um den erheblichen Gefahren im Brandfall kurzfristig wirksam zu begegnen, ist die Annahme eines überwiegenden Vollzugsinteresses darüber hinaus hier - unter Berücksichtigung nachstehenden Ausführungen zu den materiellen Baumängeln des Gebäudes - auch der Sache nach gerechtfertigt (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 24.9.2018 - 2 B 211/18 -, BauR 2019, 485 und juris, Rn. 33).

    Zwar ist die Gefahrenschwelle der Vorschrift vorliegend als erreicht anzusehen, die bei der nachträglichen Anordnung von Brandschutzmaßnahmen nach allgemeiner Rechtsprechung nicht die Feststellung einer hohen Wahrscheinlichkeit für einen Schadenseintritt in absehbarer Zeit voraussetzt, sondern die fachkundige Feststellung, dass nach den örtlichen Gegebenheiten der Eintritt eines erheblichen Schadens nicht ganz unwahrscheinlich ist (vgl. OVG RP, Urteil vom 12.12.20112 - 8 A 10875/12 -, a.a.O. und juris, Rn. 30 m.w.N.; OVG Saarland, Beschluss vom 24.9.2018 - 2 B 211/18 -, a.a.O. und juris, Rn. 21).

  • BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 21.87

    Verjährungsbeginn - Schadensersatzansprüche des Dienstherrn - Kenntnisnahme -

    Auszug aus VG Mainz, 15.07.2019 - 3 L 602/19
    Diese Frist beginnt erst dann zu laufen, wenn die positive und vollständige Kenntnis aller Tatsachen im weitesten Sinne gegeben ist, die relevant für die Rücknahmeentscheidung der Verwaltung sein können (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.3.1989 - 2 C 21/87 -, BVerwGE 81, 301 und juris, Rn. 23).
  • BVerwG, 12.06.1973 - IV B 58.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Begriff der "öffentlichen

    Auszug aus VG Mainz, 15.07.2019 - 3 L 602/19
    Im Übrigen ist es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 12.06.1973 - IV B 58.72 -, BayVBl 1973, 412 und juris, Rn. 5), der sich die Kammer anschließt, Sache des Pflichtigen, ein geeignetes Austauschmittel vorzuschlagen:.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2007 - 7 B 10090/07

    Deutsches Kinderförderwerk darf kein Geld sammeln

    Auszug aus VG Mainz, 15.07.2019 - 3 L 602/19
    Hiernach ist die Behörde verpflichtet, mit einer auf den konkreten Fall abgestellten und nicht nur formelhaften Begründung darzulegen, warum ein besonderes Interesse gerade an der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts besteht (vgl. OVG RP, Beschluss vom 16.3.2007 - 7 B 10090/07 -, juris, Rn. 3).
  • BVerwG, 08.12.1964 - I B 208.64

    Außenbereichsvorhaben; Begriff der "natürlichen Eigenart der Landschaft";

    Auszug aus VG Mainz, 15.07.2019 - 3 L 602/19
    Der beschließende Senat hat im Anschluß an die Rechtsprechung des I. Senats (vgl. Beschluß vom 8.Dezember 1964 - BVerwG I B 208.64 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 17a S. 53)) mehrfach ausgesprochen, daß es bei Beseitigungsverfügungen grundsätzlich nicht Sache der einschreitenden Behörde ist, in eingehendere Überlegungen darüber einzutreten, ob dem rechtswidrigen Zustand nicht vielleicht auch durch irgendwelche baulichen Änderungen abgeholfen werden könnte (vgl. die Beschlüsse vom 29. September 1965 - BVerwG IV B 214.65 - in Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 18 S. 54 (55), vom 16. Dezember 1965 - BVerwG IV B 104.65 - (S. 3) und vom 3. März 1966 - BVerwG IV B 30.66 - (S. 3)).
  • BVerwG, 29.09.1965 - IV B 214.65

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Jagdhütte bzw. Wochenendhaus

    Auszug aus VG Mainz, 15.07.2019 - 3 L 602/19
    Der beschließende Senat hat im Anschluß an die Rechtsprechung des I. Senats (vgl. Beschluß vom 8.Dezember 1964 - BVerwG I B 208.64 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 17a S. 53)) mehrfach ausgesprochen, daß es bei Beseitigungsverfügungen grundsätzlich nicht Sache der einschreitenden Behörde ist, in eingehendere Überlegungen darüber einzutreten, ob dem rechtswidrigen Zustand nicht vielleicht auch durch irgendwelche baulichen Änderungen abgeholfen werden könnte (vgl. die Beschlüsse vom 29. September 1965 - BVerwG IV B 214.65 - in Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 18 S. 54 (55), vom 16. Dezember 1965 - BVerwG IV B 104.65 - (S. 3) und vom 3. März 1966 - BVerwG IV B 30.66 - (S. 3)).
  • BVerwG, 19.10.1966 - IV C 57.65

    Anfechtungsklage gegen einen Enteignungsbeschluss - Alternative Begründung eines

    Auszug aus VG Mainz, 15.07.2019 - 3 L 602/19
    Derartige Überlegungen anzustellen, ist Sache des jeweils Betroffenen, und zwar nicht nur, weil ihm die zu beantwortenden Fragen in der Regel leichter zugänglich sind, sondern ferner und vor allem deshalb, weil bei der Abwägung zwischen mehreren Möglichkeiten abzustellen ist nicht auf "objektive" Maßstäbe, sondern ausschlaggebend "auf die Interessenlage des Betroffenen, wie er selbst sie versteht und bewertet" (Urteile vom 19. Oktober 1966 - BVerwG IV C 57.64 - in MDR 1967, 241 (242) und vom 15. März 1968 - BVerwG IV C 126.65 - in Buchholz 406.33 § 12 LBG Nr. 5 S. 20 (21)).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2004 - 8 A 10899/04

    Verwendung unzulässiger Brennstoffe bei Kleinfeuerungsanlagen; bauaufsichtliches

    Auszug aus VG Mainz, 15.07.2019 - 3 L 602/19
    Dieser setzt nämlich eine bestandsgeschützte bauliche Anlage voraus, für die sich nachträgliche Anforderungen zur Abwehr konkreter Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere für Leben oder Gesundheit, als erforderlich erweisen (vgl. OVG RP, Urteil vom 12.12.2012 - 8 A 10875/12 -, a.a.O. und juris, Rn. 27 ff.; Beschluss vom 29.6.2004 - 8 A 10899/04 -, NVwZ-RR 2005, 318 und juris, Rn. 3).
  • BVerwG, 16.12.1965 - IV B 104.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Mainz, 15.07.2019 - 3 L 602/19
    Der beschließende Senat hat im Anschluß an die Rechtsprechung des I. Senats (vgl. Beschluß vom 8.Dezember 1964 - BVerwG I B 208.64 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 17a S. 53)) mehrfach ausgesprochen, daß es bei Beseitigungsverfügungen grundsätzlich nicht Sache der einschreitenden Behörde ist, in eingehendere Überlegungen darüber einzutreten, ob dem rechtswidrigen Zustand nicht vielleicht auch durch irgendwelche baulichen Änderungen abgeholfen werden könnte (vgl. die Beschlüsse vom 29. September 1965 - BVerwG IV B 214.65 - in Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 18 S. 54 (55), vom 16. Dezember 1965 - BVerwG IV B 104.65 - (S. 3) und vom 3. März 1966 - BVerwG IV B 30.66 - (S. 3)).
  • BVerwG, 03.03.1966 - IV B 30.66

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Baugenehmigung für ein

  • BVerwG, 15.03.1968 - IV C 126.65

    Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme eines Grundstücks durch Besatzungsmächte

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